Salzeinleitung in Werra und Weser ab 2021 ohne Wenn und Aber stoppen 18. Oktober 20142. November 2017 Bei der Kaliförderung der K+S AG im hessisch-thüringischen Grenzgebiet fallen derzeit jährlich rund 13,5 Mio. Kubikmeter Produktionsabwässer an, die zum Teil in den Untergrund verpresst, größtenteils aber in die Werra eingeleitet werden und über Werra und Weser durch Niedersachsen in die Nordsee fließen. Aufgrund dieser Salzeinleitung ist die Weser auf gesamter Strecke in einem schlechten ökologischen Zustand. Die Werra ist mittlerweile der salzhaltigste Fluss Mitteleuropas. Die Einleitungsgenehmigung in die Flüsse endet mit Ablauf des Jahres 2020. Weil die Einleitung der K+S-Produktionsabwässer in Werra und Weser nach Auffassung der EU-Kommission gegen die Wasserrahmenrichtlinie verstößt, die die Mitgliedsstaaten verpflichtet, bis 2015 – unter Nutzung aller Möglichkeiten der Fristverlängerung spätestens bis 2027 – sämtliche Oberflächengewässer in einen guten chemischen und ökologischen Zustand zu versetzen, hat die EU-Kommission bereits 2012 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland eingeleitet. Zuständig für die Genehmigung der Entsorgung der Produktions- und Haldenabwässer ist das Land Hessen. Am 29.09.14 haben die hessische Landesregierung und die K+S AG einen Vier-Phasen- Plan zum künftigen Umgang mit den Abwässern der Kaliproduktion im hessischthüringischen Grenzgebiet vorgestellt. Danach soll ab 2021 nicht die Einleitung in Werra und Weser beendet werden, sondern die Produktionsabfälle plus die Haldenabwässer bis zum Jahr 2060 über eine Pipeline an die Oberweser an der niedersächsischen Grenze eingeleitet werden. Statt im Jahre 2027, wie von der Wasserrahmenrichtlinie gefordert, soll die Weser nach den Planungen Hessens erst 2075 einen guten ökologischen Zustand als Süsswasserfluss erreichen. Dies soll nach der Vereinbarung in einem öffentlich-rechtlichen Vertrag zwischen dem Land Hessen und der Kali und Salz AG zulasten der Unterlieger abgesichert werden. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Niedersachsen kritisieren die Ergebnisse dieser Vereinbarung auf das Schärfste, da sie Salzeinleitungen bis 2060 in die Weser weiterhin zulässt und einen guten ökologischen Zustand der Weser erst 2075 vorsieht. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN begrüßen die Weigerung Niedersachsens ein Raumordnungsverfahren für eine Oberweserpipeline einzuleiten, da mit der Einleitung in die Weser nur eine Verlagerung aber keine dauerhafte Verbesserung der ökologischen Situation erfolgt. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fordern: Für eine saubere Weser und Werra einzutreten und die Salzeinleitungen zu beenden Wie im Koalitionsvertrag zwischen SPD und Bündnis 90/ Die Grünen vereinbart, alle Möglichkeiten zu nutzen, den Bau einer Pipeline zur Oberweser zu verhindern Die Kali und Salz AG und das Land Hessen sind in der Pflicht, die Qualitätsziele der Wasserrahmenrichtlinie, wie rechtlich vorgesehen, bis spätestens 2027 zu erreichen. Das Unternehmen K+S AG ist gefordert, alle technischen Möglichkeiten zur Reduzierung der Salzbelastung von Werra und Weser zu nutzen und weiter zu entwickeln. Die Salzeinleitung in Werra und Weser muss ab 2021 ohne Wenn und Aber gestoppt werden. Einem Bewirtschaftungsplan für die Flussgebietsgemeinschaft Weser ist nur zuzustimmen, wenn dieser die Einhaltung der Wasserrahmenrichtlinie mit einem guten ökologischen Zustand gewährleistet und keine direkte oder indirekte Einleitung von Produktionsabwässer der Kaliförderung in die Weser mittels einer Pipeline vorsieht. Der Bewirtschaftungsplan wird von der Flussgebietsgemeinschaft Weser (FGG Weser), erstellt, zu der sich die Anrainerländer dieses Flussgebietes – unter anderem die Länder Thüringen, Hessen, NRW, Bremen und Niedersachsen – zusammengeschlossen haben. Beschlüsse der Flussgebietsgemeinschaft werden einstimmig getroffen – ohne Zustimmung Niedersachsens würde es damit keinen neuen Bewirtschaftungsplan geben, der wiederum Voraussetzung dafür ist, das bußgeldbewährte Vertragsverletzungsverfahren 2012/4081 abwenden zu können. Technisch nachhaltige Lösungen für das Abwasserproblem müssen vordringlich und intensiv vor Ort gesucht werden. Alle möglichen Lösungen sind auch dem Umweltbundesamt zur Beurteilung vorzulegen. Der ökologische Nutzen und nicht die Kostenbelastung für das Unternehmen muss das ausschlaggebende Kriterium bei der Entscheidungsfindung zu einer Lösung sein. Der Bau einer Pipeline, um die Sole direkt in die Nordsee zu leiten, ist ebenfalls mit ökologischen Risiken verbunden. Sollte nach Nutzung aller technischen Möglichkeiten vor Ort keine ökologisch vertretbarere Alternative zu einer Nordsee-Pipeline bestehen, um die verbleibenden Restabwässer abzuführen, fordern wir die Landesregierung auf,• diesen Antrag nach Recht und Gesetz und unter Beachtung der Meeresschutzrichtlinie und aller internationalen Meeresschutzkonventionen zu prüfen • die ökologisch verträglichste Trassenvariante und Einleitungsstelle zu wählen und eine echte Bürgerbeteiligung durchzuführen sowie • Sicherheitsmaßnahmen gegen Leckagen, Bodenverunreinigung und Grundwassergefährdung entlang der Pipeline vorzusehen.