Keine unbefristeten Betriebsgenehmigungen für Atomanlagen 8. November 20151. November 2017 Die Landesdelegiertenkonferenz fordert die Landesregierung auf mit allen ihr zur Verfügung stehenden Mitteln darauf hinzuwirken, dass die unbefristete Betriebserlaubnis für die von der ANF betriebene Brennelementefabrik in Lingen widerrufen wird bzw. diese, falls rechtlich möglich, direkt zu widerrufen. Sollte ein sofortiger Widerruf nicht möglich oder nicht durchsetzbar sein, soll die Landesregierung mit Nachdruck dafür eintreten, dass die Bundesregierung den von ihr angestrebten Atomausstieg ernst nimmt und die Betriebsgenehmigungen für alle Atomanlagen in der Bundesrepublik an das Abschalten des letzten Reaktors koppelt, d.h. maximal auf das Abschalten des Reaktors in Lingen im Jahr 2022 befristet und bis dahin das Risiko , das von den für die Atomspirale notwendigen Gefahrguttransporten ausgeht, durch den maximalen Einsatz aller möglichen Maßnahmen und Mittel minimiert. Die Hilfskräfte im Umfeld der Transportwege sind dabei frühzeitig über anstehende Atomtransporte zu informieren