Kosten der Atomkraft: Verursacherprinzip nicht aufweichen – Atomausstieg vollenden! 28. Mai 20161. November 2017 Am 27.April 2016 wurde der Vorschlag der von Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel eingesetzten, nicht-öffentlich tagenden Kommission zur Überprüfung der Finanzierung des Kernenergieausstiegs (KFK) bekannt. Er sieht vor, dass die Atomkonzerne RWE, E.on, EnBW und Vattenfall zwar die Kosten der Stilllegung und des Rückbaus der Atomkraftwerke vollständig zu zahlen haben, für Zwischen- und Endlagerung sollen die Kosten allerdings gedeckelt werden. Lediglich 17,2 der ca. 40 Milliarden Euro, die die Konzerne bisher an Rückstellungen gebildet haben, sollen in einen öffentlich-rechtlichen Fonds für Zwischen- und Endlagerung eingezahlt werden zuzüglich eines „Risikoaufschlags“ von 6,1 Milliarden. Kostensteigerungen über diese Summe wird allerdings der Steuerzahler zu tragen haben. Kostenszenarien gehen von 48 bis 170 Milliarden Euro bis 2099 aus. Die Landesdelegiertenkonferenz von Bündnis´90/Die Grünen in Niedersachsen stellt fest: Nur die Einrichtung eines öffentlich-rechtlichen Fonds für alle bestehenden und künftig zu bildenden Rückstellungen, eine unbegrenzte Nachschusspflicht der Konzerne in Verbindung mit einem Nachhaftungsgesetz zur Verhinderung der Abspaltung lukrativer Unternehmenszweige würde dem Verursacherprinzip vollumfänglich Rechnung tragen. Die Landesdelegiertenkonferenz kritisiert: CDU und FDP tragen, dadurch dass sie Anträge zur Bildung eines öffentlich-rechtlichen Fonds zur Sicherung der Atomrückstellungen sowie zur Kontrolle der notwendigen Höhe in den letzten Jahren konsequent abgelehnt haben, eine Mitverantwortung an der derzeitigen prekären Situation. Die von der Finanzkommission vorgeschlagene Vorgehensweise weicht das bisher im Atomgesetz geltende Verursacherprinzip auf. Die zu erwartenden Kosten übersteigen den von den Atomkonzernen abverlangten Betrag deutlich. Die Landesdelegiertenkonferenz fordert: Die Bundestagsfraktion wird aufgefordert, Gesetzesänderungen aufgrund des Vorschlags der Finanzkommission nur zuzustimmen, wenn der Atomausstieg und der Verzicht auf eine künftige Nutzung der Atomkraft zuvor ins Grundgesetz aufgenommen worden ist. die Brennelemente-Steuer auch über das Jahr 2016 hinaus weiter erhoben wird. die Atomkonzerne zuvor, alle gegen den Atomausstieg und die Endlagersuche anhängigen Klagen zurückgezogen haben. alle politischen und rechtlichen Mittel genutzt werden, um auch die Arbeit der Brennelemente-Fertigungsanlage in Lingen und der Urananreicherung in Gronau zu beenden. die Bundesregierung zusichert, Forschungsgelder nicht weiter für die Nutzung der Atomkraft (z.B. Fusionsforschung in Greifswald und Mitfinanzierung ITER-Reaktor in Frankreich) auszugeben, sondern lediglich dem Ausstieg und der Lagerung von Atommüll dienende Forschung zu finanzieren. die Bundesregierung sich verpflichtet, sich auch international für den Atomausstieg einzusetzen, keine Hermes-Bürgschaften für den Bau von Atomkraftwerken zu übernehmen und Bündnisse zur Förderung der Atomkraft wie EURATOM zu verlassen bzw. sich im Hinblick auf den Atomausstieg für eine Abänderung einzusetzen.