Stärkung der Mediation in Kindschaftssachen – Kooperation aller beteiligten Akteure 29. Mai 20161. November 2017 Deutschland ist ein Land, das vielfältige Lebensentwürfe zulässt und wir GRÜNEN stehen für ein offenes und tolerantes Miteinander. Wir definieren Familie unabhängig vom Ehestatus. Auch eine Ein-Eltern-Familie ist eine Familie – denn Familie ist dort, wo Kinder sind. In Familien und im Handeln der Eltern untereinander soll die Orientierung am Kindeswohl an erster Stelle stehen.Wenn es darum geht, geeignete Regelungen im Sinne des Kindeswohls zu treffen, setzen wir auf einen Dialog zwischen den gemeinsam Sorge tragenden Eltern. Häufig gelingt dieses, und das ist auch gut so. Die gemeinsame Sorge im Sinne des Kindes/der Kinder zu gestalten, kann jedoch auch zur Herausforderung werden, wenn die Elternteile unterschiedliche Auffassungen in Bezug auf Angelegenheiten von erheblicher rechtlicher Tragweite vertreten. Dann ist es richtig, beide an einen Tisch zu holen, und mit ihnen gemeinsam eine Lösung im Sinne des Kindes/der Kinder zu erarbeiten. Hierbei wirkt eine enge Kooperation zwischen allen beteiligten Akteuren – Jugendamt, Erziehungsbratungsstellen, Rechtsanwälten, Gerichten, Mediatoren und anderen – bspw. in Arbeitskreisen, stark unterstützend. Wir wollen insbesondere den Ausbau von Mediationsangeboten fördern, die – von Jugendämtern vermittelt – Eltern auch kurzfristig einen verlässlicher Partner bei Konfliktlösungen bieten. Wir fordern daher die Landesregierung auf, darauf zu dringen, dass flächendeckend in Anlehnung an das Cochemer Modell die Kooperation zwischen allen beteiligten Akteuren gefördert wird. Insbesondere sollen die Jugendämter ersucht werden, konsequent im Vorfeld einer familiengerichtlichen Auseinandersetzung auf professionelle Mediationsangebote in Kindschaftssachen hinzuweisen und darauf hinwirken, dass flächendeckend ein bedarfsdeckendes Angebot vorgehalten wird, um ein Erstgespräch innerhalb von 10 Tagen zu gewährleisten. Im Rahmen einer Mediation kann im Einzelfall festgelegt werden, in welcher Art und Weise das gemeinsame Sorgerecht ausgeübt werden kann. Je nach Fall kann der Katalog der Angelegenheiten des täglichen Lebens deutlich weiter als bisher ausgelegt werden.