Erbschaftssteuer: Frage der Gerechtigkeit 14. Oktober 20164. August 2017 Die niedersächsischen GRÜNEN halten den jetzt beschlossenen Kompromiss für unzureichend, doch sei die Zustimmung im Bundesrat das kleinere Übel. Eine Protokollerklärung benennt weiteren Handlungsbedarf. Nach zähen Verhandlungen zwischen Bund und Ländern hat der Bundesrat am 14. Oktober 2016 einer Reform des Erbschaftssteuerrechts zugestimmt. „Wir GRÜNE in Niedersachsen haben den Kompromiss trotz massiver Bedenken am Ende mitgetragen, weil ein erneutes Scheitern noch schlechter gewesen wäre“, sagt Stefan Körner, Landesvorsitzender der niedersächsischen Grünen. Mit einer Protokollerklärung benennt die rot-grüne Landesregierung jedoch den weiteren Handlungsbedarf im Sinne von mehr Verteilungsgerechtigkeit. Die niedersächsischen GRÜNEN halten den jetzt beschlossenen Kompromiss für unzureichend, doch sei die Zustimmung im Bundesrat das kleinere Übel, wie Körner erläutert: „Es gab zwei Alternativen: entweder den Kompromiss abzulehnen und zu riskieren, dass das Bundesverfassungsgericht die Erbschaftssteuer ganz kippt – dann würde niemand mehr Erbschaftssteuer zahlen. Oder einer Reform zuzustimmen, die zumindest einige Schlupflöcher stopft und bestehende ungerechte Steuerbegünstigungen verringert. Wir haben uns für die zweite Option entschieden – auch wenn die Ausnahmen weiterhin noch zu großzügig sind. Mehr war aber zum jetzigen Zeitpunkt nicht drin.“ „Die Diskussion um einfache und gerechte vermögensbezogene Steuern ist damit jedoch nicht beendet und muss uns weiterhin beschäftigen, denn von Verteilungsgerechtigkeit sind wir noch weit entfernt und die Schere zwischen Arm und Reich klafft immer weiter auseinander”, sagt die grüne Landesvorsitzende Meta Janssen-Kucz. „Für uns GRÜNE in Niedersachsen war es wichtig, vorerst Rechtssicherheit zu schaffen und einem Stillstand vorzubeugen. Vor diesem Hintergrund haben wir uns in der Verantwortung gesehen, den Kompromiss mitzutragen.“