Tierschutzvollzug ertüchtigen 2. November 2018 Wir Grüne in Niedersachsen wollen den Vollzug des Tierschutzgesetzes ertüchtigen, um dem Verfassungsgebot zum Schutz von Tieren gerecht zu werden und Klarheit und Rechtssicherheit zu schaffen. Dazu wollen wir in Niedersachsen: Die qualifizierten personellen und finanziellen Ressourcen in den Veterinärämtern stärken, um eine erforderliche Kontrollhäufigkeit und –intensität zu gewährleisten. Die zuständigen Behörden in der gerichtsverwertbaren Bearbeitung zu Tierschutzvergehen und den Möglichkeiten eines effektiven Vollzuges zu stärken. Im Tierschutzrecht speziell ausgebildete Polizist*innen in allen Polizeidirektionen. Die Einrichtung von Tierschutzdezernaten bei allen Staatsanwaltschaften, die sowohl Straftaten gegen Heim- als auch gegen Nutztiere umfassen sowie die Fortbildung von Richter*innen und Staatsanwält*innen im Bereich Tierschutzstrafrecht ermöglichen. über Bundesratsinitiativen auf den Weg bringen: Einführung einer verschärften Strafandrohung bei gravierenden Verstößen gegen §17 TierSchG (Einführung von Regelbeispielen). Einführung der Strafbarkeit von Versuchs- und Fahrlässigkeitsdelikten unabhängig von der Halter- und Betreuereigenschaft in Bezug auf § 17 und § 18 TierSchG. Einführung der Strafbarkeit bei wiederholter Zuwiderhandlung gegen verwaltungsrechtlich angeordnete Tierhaltungsverbote in § 20 TierSchG. die Schaffung einer Ermächtigungsgrundlage für eine Rechtsverordnung zur Einführung eines Registers über verwaltungsrechtliche Tierhalterverbote.