Grüne: Corona-Verordnung untergräbt Akzeptanz staatlichen Handelns 29. Juli 2021 Die neue Corona-Verordnung des Landes führt nach Meinung der Grünen durch widersprüchliche Regelungen dazu, dass die Corona-Regeln insgesamt immer weniger ernst genommen werden. Besonders problematisch sehen die GRÜNEN die Ausnahmeregelungen, die den Landkreisen ermöglicht, bestimmte Bereiche wie Gastronomie oder Kinobesuche im Gegensatz zu privaten Treffen von verschärften Corona-Regelungen auszunehmen. „Den Landkreisen wird bei der Ausgestaltung von Ausnahmeregelungen von der Corona-Verordnung weitgehend freie Hand gelassen. Das kann zu sehr unterschiedlichen Regelungen in benachbarten Landkreisen und zu einem regen Reisebetrieb in Landkreise mit den geringsten Corona-Sicherheitsanforderungen führen” kritisiert der GRÜNEN-Landesvorsitzende Hans-Joachim Janßen. Gerade kurz vor den Kommunalwahlen erhöht die Landesregierung damit zudem den Druck auf Landrät*innen und Oberbürgermeister*innen, Ausnahmen großzügig auszulegen. Vor allem aber führen die jetzt geschaffenen Ausnahmemöglichkeiten der Corona-Verordnung zu Ungerechtigkeiten und nicht nachvollziehbaren Regelungen. „Ab einer Inzidenz von 50, wie wir sie aktuell in Lüneburg haben, dürfen sich keine drei ungeimpfte Jugendliche draußen im Park treffen, selbst dann nicht, wenn alle tagesaktuell negativ getestet sind. Gleichzeitig aber darf ein Vielfaches an Menschen gemeinsam im Kino sitzen oder in Kneipen und Gaststätten gehen. Hotels und Pensionen dürfen zu 100% belegt sein. Gerade Jugendliche und junge Erwachsene, die zu einem großen Teil noch nicht die Chance hatten, sich vollständig impfen zu lassen, haben hier mal wieder das Nachsehen – ihre Kontaktmöglichkeiten bleiben unzumutbar eingeschränkt. Solche widersprüchlichen Regelungen untergraben zudem die Akzeptanz staatlichen Handelns und führen zu Staatsverdrossenheit – das kann sich eine Demokratie nicht leisten”. Der GRÜNEN-Landesvorsitzende fordert hier Gleichbehandlung: „Private Treffen nicht vollständig Geimpfter sollten mit Testung zulässig sein.” Was gleich ist, müsse auch gleich behandelt werden, nur dann könne man Akzeptanz staatlicher Maßnahmen erwarten.