Ehrenamtlich Richter*in: Bewirb dich jetzt! 7. Februar 202314. Oktober 2024 Dein Gerechtigkeitssinn ist gefragt: Als Schöff*in vertrittst du die Meinung des Volkes in deutschen Gerichten. Du trägst zu einer möglichst lebensnahen Wahrheits- und Rechtsfindung bei und verleihst der Vielfalt in unserer Gesellschaft vor Gericht eine Stimme. Mit deiner Lebenserfahrung und deiner Haltung leistest du einen bedeutenden Beitrag zu gerechten Urteilen. Alle Menschen sollen unabhängig von Geschlecht, Herkunft, Bildungs- und Berufsstand Schöff*in werden können. Eine juristische Vorbildung ist nicht nötig. Das sind die Voraussetzungen: Du bist zwischen 25 bis 69 Jahre alt. Du besitzt die deutsche Staatsbürgerschaft. Du hast keine Vorstrafen. Du arbeitest nicht in der Justiz. Du hast als ehrenamtliche Richter*in das gleiche Stimmrecht wie Berufsrichter*innen, bist beteiligt von Anklage bis Urteil und bestimmst die Strafhöhe mit. Schöff*innen bilden so eine demokratische Kontrolle der Justiz und wirken aktiv im Strafprozess mit. Wenn du Erfahrung in erzieherischen Berufen mitbringst, kannst du auch Jugendschöff*in werden. Dein Engagement als Schöff*in ist wichtig! Besonders rechte Parteien wie die AfD bewerben das Ehrenamt als Richter*in stark in eigenen Kreisen. Wenn aber eine extremistische Minderheit vor Gericht eine Mehrzahl ausmachen kann, verfälscht das die Urteilsfindung. Für den Erhalt der Demokratie brauchen die Gerichte Menschen im Ehrenamt, die die demokratische Werte achten. Alle fünf Jahre werden bundesweit insgesamt ca. 60.000 Schöff*innen anhand von Vorschlagslisten, die die Gemeinderäte vorlegen, ausgewählt. In diesem Jahr steht die Benennung der Schöff*innen für den Zeitraum von 2024 bis 2028 an. Schau auf der Website deiner Kommune oder deiner Stadt nach den Bewerbungsunterlagen. Du kannst dich noch bis Ende Februar bewerben. Weitere Infos findest du unter: https://schoeffenwahl2023.de/