Unabhängig, bezahlbar, klimaschonend: Grüne Wärme für alle! 6. September 202310. Oktober 2024 Am kommenden Freitag (8.9.23) steht das Gebäudeenergiegesetz (GEG) auf der Tagesordnung des Bundestags und geht in die zweite und dritte Lesung – ein weiterer wichtiger Schritt in Richtung Wärmewende, meinen die niedersächsischen GRÜNEN. „Das neue GEG ist ein Meilenstein für eine zukunftsfeste, dauerhaft bezahlbare und klimaschonende Wärmeversorgung. Die Wärme aus der Erde ist nahezu kostenlos und fast überall verfügbar, genauso die Sonnenstrahlung und die Windkraft. Wenn wir jetzt in Anlagen investieren, um diese kostenlose erneuerbare Energie zu nutzen, stärkt das unsere Wirtschaft vor Ort. Gleichzeitig reduzieren wir mit dem Ausbau der erneuerbaren Energien die Treibhausgas-Emissionen und schonen das Klima“, sagt Alaa Alhamwi, Landesvorsitzender der niedersächsischen GRÜNEN. Über die Hälfte unseres gesamten Energiebedarfes entstehe für das Erzeugen von Wärme. Diesen Bedarf decken wir immer noch weit überwiegend aus Gas und Öl. „Das Umstellen der Wärmeerzeugung auf erneuerbare Energie wie Erdwärme, Wind- und Sonnenenergie ist deshalb die zentrale Herausforderung auf dem Weg zur Unabhängigkeit von Gas- und Ölimporten und zur Klimaneutralität“, so Alhamwi. Der GRÜNEN-Politiker weist zudem darauf hin, dass mit dem Gebäudeenergiegesetz der konkrete Rahmen abgesteckt ist, in dem sich Wohnungseigentümer*innen und Kommunen jetzt bewegen können: „Das Gesetz schafft Planungssicherheit und bietet sehr gute und sozial gestaffelte Fördermaßnahmen, damit niemand von den Investitionskosten überfordert wird.“ Hintergrund: Von dem Förderprogramm profitieren weite Teile der Gesellschaft, besonders jedoch jene, die den Umstieg sonst nicht allein stemmen könnten. Das stellt sicher, dass die Investitionskosten niemanden überfordern. Mit verstärkter Beratung sorgt die Bunderegierung zudem dafür, dass alle gut informiert sind, bevor sie sich für eine neue Heizung entscheiden.Die soziale Förderung für den Umstieg von fossiler Heizung auf erneuerbare Energieträger bedeutet konkret: • 30 % Grundförderung für alle • 20 % Geschwindigkeitsbonus für alle, die vor 2028 umsteigen; danach sinkt der Bonus um 3 % alle zwei Jahre • 30 % einkommensabhängiger Bonus für alle mit zu versteuerndem Einkommen unter 40.000 Euro • Die Zuwendungen können addiert werden bis zu einer Maximalförderung von 70 % der Kosten. Es wird eine flächendeckende kommunale Wärmeplanung kommen, die spätestens in den Jahren 2026 für große und 2028 für kleinere Kommunen vorliegen muss. So erfahren die Bürger*innen, ob sie sich beispielsweise dem Fernwärmenetz anschließen können. Für Gebäude im Bestand wird es jeweils angemessene Übergangsfristen geben. Das Gesetz regelt zudem die Modernisierungsumlage für Mietwohnungen neu und deckelt sie auf 50 Cent pro Quadratmeter Wohnfläche. Das Gesetz muss am 29. September 2023 noch durch den Bundesrat bestätigt werden.