Änderung der Landesschiedsordnung- 2 15. April 2024 redaktionelle Anpassungen: § 3 Satz 1 LschO “zwischen den Gremien nach § 9 der Satzung sowie zwischen Organen der unteren Gebietsverbände,.” wird geändert in: “zwischen den Gremien nach § 10 der Satzung sowie zwischen Organen der unteren Gebietsverbände” § 7 LSchO „Die Wahl des Schiedsgerichts erfolgt durch die LDK. Sie bestimmt sich nach§ 25 §24 der Satzung.“ Wird geändert in: „Die Wahl des Schiedsgerichts erfolgt durch die LDK. Sie bestimmt sich nach § 25 der Satzung.“