Endlich Ausstieg aus der Erdgas- und Erdölförderung im Weltnaturerbe Wattenmeer – Änderung des Bundesbergbaurechts muss kommen – keine Zustimmung zum Unitaritätsabkommen zwischen Deutschland und den Niederlanden im deutschen Bundestag! 15. April 2024 Die 2022 befürchtete Gas-Mangellage ist aufgrund der vielfältigen Aktivitäten seitens der Bundes- und Landesregierung mit Blick auf den geplanten Förderbeginn voraussichtlich in den Jahren 2025/26 nicht mehr erkennbar. Niedersachsen ist mit der rot-grünen Landesregierung auf einem guten Weg und konnte 2023 seinen Strom vollständig aus erneuerbaren Energien decken und übertraf dabei die Marke von 100 %. Es ist das erste Mal, dass Niedersachsen mit dem sogenannten bilanziellen Anteil erneuerbarer Energie am Stromverbrauch mehr als 100 % erreicht. Die vermutete Fördermenge deckt nur 1 % des deutschen Gasbedarfs. In einer ersten Phase plant der Konzern, 4,5 bis 13 Milliarden Kubikmeter Gas zu fördern. Durch die Verbrennung würden bis zu 26 Millionen Tonnen CO2 entstehen, was in etwa den jährlichen Emissionen von Rheinland-Pfalz entspräche. Die niedersächsischen Grünen fordern die konsequente Umsetzung des vom Niedersächsischen Landtag im Dezember 2023 beschlossenen neuen Klimagesetzes. Das Pariser Klimaabkommen darf auf keinen Fall gefährdet werden. Die geplante Erschließung neuer Erdgasfelder vor Borkum steht im krassen Widerspruch zu den ehrgeizigen Klimazielen des Landes und birgt erhebliche Risiken für das direkt benachbarte Weltnaturerbe-Gebiet Wattenmeer. Die Insel Borkum klagt zusammen mit anderen ostfriesischen und niederländischen Inseln, zusammen mit der Deutschen Umwelthilfe, der Bürgerinitiative Saubere Luft Emden und niederländischen Umweltorganisationen gegen die geplante Erdgasförderung und hat im Frühjahr 2023 erfolgreich einen Baustop der Bohrplattform erreicht, der im Januar in den Haag vor Gericht bestätigt wurde. Die UNESCO hat im kürzlich veröffentlichten Wattenmeer-Zustandsbericht die Unvereinbarkeit zwischen Rohstoffgewinnung und dem Schutzstatus des Welterbes deutlich hervorgehoben. Das einzigartige Ökosystem muss mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln erhalten bleiben. Deshalb fordern Bündnis 90/Die Grünen in Niedersachsen jegliche Förderprojekte innerhalb und außerhalb des Weltnaturerbes einzustellen, bzw. nicht weiter voranzutreiben. Der Welterbe-Status des Niedersächsischen Wattenmeers darf nicht mutwillig gefährdet werden. Das geplante Erdgasförderprojekt der Firma One Dyas muss ad acta gelegt werden, denn es gefährdet einen einzigartigen Lebensraum im Wattenmeer, den Küstenschutz und die ostfriesischen Inseln. Die mittlerweile bekannten, wertvollen Steinriffe mit Hummern, Krebse und Korallen vor Borkum und damit die dortige Artenvielfalt stehen auf dem Spiel. Im Koalitionsvertrag der Bundesregierung wurde eine Modernisierung des Bergrechts vereinbart. Ziel soll sein, die heimische Rohstoffförderung ökologischer auszurichten. Im Februar 2023 hat das BMWK die Zivilgesellschaft und Wirtschaftsverbände angehört. Wir erwarten, dass jetzt zügig ein Gesetzentwurf zur ökologischen Modernisierung seitens des BMWK vorgelegt und umgesetzt wird, um das Pariser Klimaabkommen einzuhalten und keine weiteren Erdgas- und Ölförderungen über Jahrzehnte genehmigt werden, wie es im Ampel- Koalitionsvertrag steht: „Wir wollen keine neuen Genehmigungen für Öl- und Gasbohrungen jenseits der erteilten Rahmenbetriebserlaub-nisse für die deutsche Nord- und Ostsee erteilen.“ Für die geplante Erdgasförderung in der Nordsee vor Borkum an der Grenze zu den Niederlanden müssen völkerrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden. Seit Sommer 2022 laufen die Verhandlungen über die Voraussetzungen eines sogenannten Unitarisierungsabkommens zwischen den Niederlanden und Deutschland. Dieses Unitaritätsabkommen muss vom Deutschen Bundestag beschlossen werden. Wir fordern die Grüne Bundestagsfraktion im Bundestag auf, diesem Abkommen nicht zuzustimmen. Klimaschutz und Artenschutz müssen Vorrang vor den ökonomischen Interessen eines Konzerns haben.