Menschen und Demokratie schützen: AfD Verbot prüfen! 14. April 2024 Erinnern wir uns: Zu Beginn des Jahres ging ein bewegender Ruck durch die Republik. Nach den Correctiv-Enthüllungen über Deportationspläne von AfD und Co hat es Millionen Menschen auf die Straße getrieben. Auch in Niedersachsen demonstrierten Unzählige. Ob 35.000 in Hannover, 25.000 in Osnabrück oder 3.000 in Verden und 2.000 in Gifhorn. Insgesamt waren es wohl mehr als 250.000 Niedersächs*innen, die deutlich gemacht haben, dass Hass, Hetze und Verschwörung in unserer freien, pluralen Gesellschaft keinen Platz haben. In Niedersachsen wären über 20 Prozent der Menschen von den rechtsextremen Plänen betroffen. Das sind mehr als 1,6 Millionen Menschen, die hier aufgewachsen sind oder in Niedersachsen eine neue Heimat gefunden haben. Das sind Menschen, die in Vereinen und Initiativen das Leben vor Ort lebenswerter machen. Das sind unsere Freund*innen, Nachbar*innen, Kolleg*innen. Das sind Familienmitglieder und Menschen, die das Gesicht dieser Gesellschaft prägen. Wir alle stellen uns schützend vor sie und zeigen den Menschenfeinden: Wir geben euch keinen Fußbreit! Die Reaktion der Rechtsextremen auf die Demokratiebewegung lässt tief blicken. Es seien gar keine Geheimpläne, sondern das Parteiprogramm. Die Botschaft: Wer Faschisten wählt, bekommt Faschismus – das ist ein Versprechen. Und das dürfen wir nicht zulassen, nie wieder. Die Gefahr ist in diesem Superwahljahr 2024 so real wie lange nicht mehr. Deshalb gilt es jetzt, die Menschen in diesem Land, die Gesellschaft und die Demokratie zu verteidigen. Die Lage ist ernst, also nehmen wir sie ernst und schöpfen die Mittel aus, die uns zur Verfügung stehen. Unsere Demokratie ist wehrhaft! Es ist Zeit für ein AfD-Verbotsverfahren Als die Mütter und Väter des Grundgesetzes zusammenkamen, um nach dem Grauen des Nationalsozialismus eine Verfassung zu beraten, stand eine zentrale Lehre aus Weimar über diesem Prozess: Nie wieder. Und dieses nie wieder ist nicht nur jetzt, es ist schon längst. Denn nicht erst seit dem Treffen von Potsdam greift die AfD unsere Verfassung an, sondern sie plant und strukturiert diesen Prozess seit Jahren. Rassismus, Antisemitismus, Menschenfeindlichkeit – viel zu lange konnte die AfD ihre faschistische Ideologie verbreiten, viel zu oft leistete sie rechter Gewalt massiv Vorschub. Halle, Hanau, der Mord an Walter Lübcke und viele weitere Taten mahnen. Genau für solche Angriffe auf die Würde des Menschen, haben die Autor*innen unseres Grundgesetzes unsere Demokratie wehrhaft gemacht. Als eine Demokratie, die sich auf rechtstaatlichem Weg gegen ihre Feinde zu wehren vermag, selbst bzw. gerade dann, wenn diese als relevante Kraft in Parlamenten sitzen. Das Bundesverfassungsgericht hat im jüngsten Urteil zum Finanzierungsausschluss der NPD-Nachfolgepartei “Die Heimat” nochmals klargestellt, dass in einer wehrhaften Demokratie, Parteien verboten werden können, die auf die Abschaffung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung abzielen. Für ein Verbotsverfahren müssen diese Parteien inhaltlich nicht nur gegen die demokratische Verfasstheit der Bundesrepublik gerichtet sein, sondern auch durch planvolles und aktives Handeln an der Beseitigung der Demokratie arbeiten. Inhaltlich wie strategisch hat sich die AfD dabei längst weitgehend der NPD angeglichen, für deren Verbot allein ihre Relevanz fehlte. Das eingangs adressierte Treffen von Potsdam ist dafür nur ein Beweis unter vielen, zeigt aber, dass die AfD bereit ist, aufbauend auf einem rassistischen Volksverständnis, in Kooperation mit internationalen Rechtsextremisten Menschenwürde und Demokratie anzugreifen. Die Möglichkeit, ein Parteiverbotsverfahren gegen die AfD anzustrengen, wie es in Artikel 21, Absatz 2 des Grundgesetzes dargelegt ist, ist aus den beschriebenen Gründen daher nicht nur möglich, sondern auch dringend notwendig. Denn gegen die Verletzung der Menschenwürde, gegen den Angriff auf die freiheitlich demokratische Grundordnung muss sich unsere Demokratie in Verantwortung vor der deutschen Geschichte und in Verantwortung vor allen von AfD-Ideologie betroffenen und gefährdeten Menschen wehren. Deshalb laden wir niedersächsische GRÜNE unsere demokratischen Mitbewerber*innen – insbesondere SPD und CDU – ein, sich gemeinsam mit uns im Land hierfür einzusetzen: Umgehend eine Sammlung aller für ein Parteiverbot nach Art. 21, Abs. 2, GG notwendigen Materialien auf den Weg zu bringen und hinsichtlich einer möglichen Verbotswürdigkeit der AfD zu qualifizieren. Dabei ist zivilgesellschaftliches Wissen über das planvolle Vorgehen der AfD mit zu berücksichtigen. Schon auf der Grundlage einer solchen Materialsammlung und unter Berücksichtigung des zu erwartenden Urteils des OVG Münster zur Einstufung der AfD für eine umgehende Einleitung eines AfD-Verbotsverfahrens einzusetzen. Parallel dazu zu prüfen, ob ein Verbot der Jungen Alternative nach dem Vereinsrecht möglich ist und sich für ein solches Verbot einzusetzen bzw. zu prüfen, ob ein Verbot der Jungen Alternative ggf. ebenfalls im Rahmen eines Verbotsverfahrens nach Art. 21, Abs. 2, GG darzustellen ist. Verfahren und Institutionen einem Resilienzcheck zu unterziehen und mögliche Bedarfe identifizieren, wo die demokratischen Schutzstandards wehrhafter gestaltet werden müssen. Spätestens seit dem Treffen von Potsdam sind alle demokratischen Parteien dazu aufgerufen, sich zum Schutz der Demokratie im Angesicht der konkreten Pläne der AfD und ihres politischen Vor- und Umfelds zu verhalten. Ein AfD Verbotsverfahren besitzt wie jedes Verfahren Risiken, ein Parteiverbot kann niemals politische und zivilgesellschaftliche Auseinandersetzung ersetzen, auch nicht gute Politik der Daseinsfürsorge, soziale Absicherung oder Prävention. Ein Verbot allein rettet Demokratie nicht. Aber es beendet die Möglichkeit der Gesamtstruktur AfD, das Ziel des Kampfes um die Köpfe, die Straßen, die Parlamente und den organisierten Willen, den konzertierten Angriff auf Demokratie und Menschenwürde zu vollenden. Wenn “nie wieder ist jetzt” keine Floskel bleiben soll, dann nehmen wir die Mütter und Väter des Grundgesetzes ernst, nutzen die notwendigen und vorhandenen Verfahren und Vertrauen in unsere Institutionen. Ein Verbotsverfahren einzuleiten, kann immer nur ein Teil wehrhafter Demokratie sein. Aber ein zentraler. Die Zeit ist reif, schon längst!