Das Betteln beenden – sicher über die Straße kommen 1. Dezember 2023 Aktive Mobilität, wie zu Fuß gehen und Rad fahren werden in Niedersachsen immer noch unnötig ausgebremst. Insbesondere sogenannte Bettelampeln bevorzugen den Kraftverkehr auf der Fahrbahn zu Lasten von Fußgängerinnen und Radfahrerinnen. Dabei bestehen die technischen Möglichkeiten Ampeln so zu steuern, dass sie Fußgängerinnen und Radfahrerinnen ohne „Betteln“ ein sicheres Queren ermöglichen. Neben technischen Möglichkeiten Ampeln besser zu steuern, bieten sogenannte „alternative Querungsformen“ wie z.B. Fußgängerüberwege (FGÜ, Zebrastreifen), oder Schlafampeln mindestens genauso sichere Möglichkeiten eine Fahrbahn zu überqueren, sind zudem deutlich günstiger in Bau und Unterhalt und bevorzugen Fußgänger*innen und Radfahrer*innen gegenüber Ampeln. Solche Lösungen werden durch Landesrecht erschwert oder verhindert. Das muss sich ändern, damit wir die Verkehrswende auch für die schwächsten Verkehrsteilnehmerinnen umsetzen möchten. Wir unterstützen den ADFC Landesverband Niedersachsen der in seinem Leitantrag vom 2023-09-30 die weitgehende Abschaffung von Bettelampeln gefordert hat. Mit der Novellierung des StVG haben wir den Kommunen schon einen größeren Spielraum gegeben Klimaschutz, Gesundheit, Städtebau und Umweltschutz zu berücksichtigen. Um den Fuß- und Radverkehr das sichere Queren von Straßen zu erleichtern, fordern wir: Nach dem Vorbild Baden-Württembergs soll das Land Fußgängerüberwege leichter ermöglichen, indem es durch eigene Regeln die R-FGÜ und StVO ergänzt.[1] Bettelampeln in eigener Baulast soll das Land auf Notwendigkeit überprüfen und wann immer möglich Taster abbauen. Das Land soll mit den Kommunen und den lokalen Akteuren Bettelampeln überprüfen und wo möglich durch sichere Alternativen ersetzen. Für alternative Querungsformen, wie Aufpflasterungen und Querungshilfen, aktualisiert und erweitert das Land seine vorhandenen Regelpläne, die sie den Kommunen zur Verfügung stellt. Das Land unterstützt die Kommunen personell und finanziell bei der Umsetzung alternativer Querungsformen. [1]Fußgängerüberwege: Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg (baden- wuerttemberg.de)